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Europawahl: Wahlbenachrichtigung wird Ende April versandt

Veröffentlicht am: 25.04.2024

Symbolbild Europa. Europa-Flagge. Bild: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, pixabay
Symbolbild Europa. Europa-Flagge. Bild: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, pixabay

Zur Europawahl am 9. Juni sind in Krefeld alle Deutschen und EU-Bürger wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Krefeld eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Rund 180.000 Krefelderinnen und Krefelder sind im Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten ab Dienstag, 30. April, bis spätestens Sonntag, 19. Mai, eine entsprechende Wahlbenachrichtigung. Deutsche und EU-Bürger, die nach 1999 schon in Deutschland gewählt haben, sind von Amts wegen im Wählerverzeichnis verzeichnet. Unionsbürger, die noch nie in Deutschland gewählt haben, können sich noch bis 19. Mai eintragen lassen. Das Antragsformular sowie ein Merkblatt sind unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html herunterzuladen oder beim Wahlamt der Stadt im Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld, anzufordern (per E-Mail an wahlen@krefeld.de oder telefonisch unter 0 21 51 / 86 13 61).

Briefwahlbüro im Seidenweberhaus öffnet am 6. Mai

Das Briefwahlbüro im barrierefreien Erdgeschoss des Seidenweberhauses am Theaterplatz öffnet am Montag, 6. Mai. Hier können Briefwahlanträge persönlich gestellt werden, und man kann direkt vor Ort wählen. Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs von 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 17.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr. Briefwahlanträge können auch bequem online über den auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code oder im Internet auf den Seiten der Stadt unter https://www.krefeld.de/de/buergerservice/europawahl-2024-briefwahlantrag/ oder per Post mit dem Antragsformular auf der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Weitere Informationen gibt es per E-Mail an wahlen@krefeld.de oder per Telefon unter 0 21 51 / 86 44 90.

Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Wahlbezirke der Stadt Krefeld wird von Dienstag, 21., bis Freitag, 24. Mai, im Briefwahlbüro zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten überprüfen. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er sein Wahlrecht ausüben möchte.